Arbeitgeber tragen die Verpflichtung für alle Schleifprozesse eine Risikobewertung vorzunehmen um die entsprechenden erforderlichen Schutzmaßnahmen zu bestimmen. Sie tragen Sorge dafür, dass ihre Mitarbeiter für die Durchführung ihrer Aufgaben ausreichend ausgebildet sind. Im Interesse der eigenen Sicherheit sind Anwender gehalten, bei der Benutzung von Schleifmitteln den Sicherheitsempfehlungen der Packungsbeilage zu folgen.
Für nähere Informationen über die sichere Verwendung von Schleifmitteln, verweisen wir auf die Sicherheitshinweise.
• FEPA Sicherheitshinweise für gebundene Schleifmittel und Schleifkörper mit Diamant und CBN
• FEPA Sicherheitshinweise für Schleifmittel auf
• FEPA Sicherheitshinweise für Schleif für Stein und Bau
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Sicherheitsanforderungen für die Nutzung , Pflege und Schutz von Schleifscheiben
Schleifscheiben - Gestaltung, Konstruktion und Schutzmaßnahmen
Schleifscheiben - Auswahl, Pflege und Nutzung
Richtlinie über die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte.
Diese Richtlinie enthält Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge
Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen
Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit
Richtlinie über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (kurz: Maschinenrichtlinie) regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Schweiz und der Türkei.
Zentrierbohrungen, Senkwinkel 60° und 90°
Vollhartmetall-Schaftfräser mit abgesetztem Zylinderschaft – Maße
Frässtifte aus Hartmetall; Technische Lieferbedingungen
Persönlicher Augenschutz - Anforderungen
Gehörschutz
Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken
Gehörschützer - Empfehlungen für Auswahl, Einsatz , Pflege und Instandhaltung - Leitfaden
Handgehaltene nicht -elektrisch betriebene Maschinen - Sicherheitsanforderungen
Sicherheitsanforderungen für gebundene Schleifprodukte
Werkzeugmaschinen - Sicherheit - Ortsfeste Schleifmaschinen
Sicherheitsanforderungen für Schleifwerkzeuge mit Diamant oder Bornitrid
Bahnanwendungen - Oberbau - Schienen - Teil 1: Vignolschienen ab 46 kg/m
Sicherheitsanforderungen für Schleifmittel auf Unterlagen
Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge - Sicherheit - Teil 1: Allgemeine Anforderungen (IEC 60745-1:2006, modifiziert)
Sicherheit transportabler motorbetriebener Elektrowerkzeuge
Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen - Registrierte Sicherheitszeichen
Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren
Schutzkleidung - Kleidung zum Schutz gegen Hitze und Flammen
Persönliche Schutzausrüstung - Sicherheitsschuhe
Gebundene Schleifprodukte - Allgemeine Anforderungen
Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen - Teil 2: Gestaltungsgrundlagen für Produktsicherheitsetiketten
Schleifkörper aus gebundenem Schleifmittel - Grenzabmaße und Lauftoleranzen
Unter der REACH- Verordnung sind die Sicherheitsdatenblätter (SDB) nur für Stoffe und Gemische vorgesehen.
Aus diesem Grund sind Sicherheitsdatenblätter für MABTOOLS für die Schleifmittel nicht vorgegeben.
MABTOOLS, als Mitglied der FEPA , hat dennoch entschieden, auf freiwilliger Basis und ohne rechtliche Verpflichtung, eine freiwillige Produktinformationen (VPI) in Anlehnung an das Format eines Sicherheitsdatenblatts bereit zu stellen.
KONTAKTEN SIE UNS UM VPI‘S ALS PDF ZU ERHALTEN
Verwendung für Seitenschleifen! |
Nur mit Stützteller verwenden! |
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Augenschutz tragen! Mindestschutzniveau EN 166 Klasse B empfohlen. |
Gehörschutz tragen nach EN 352 empfohlen für alle Anwendungen, bei denen das Werkstück oder die Maschine in der Hand gehalten wird; geräuschpegelunabhängig. |
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Tragen Sie eine Staubmaske! Empfohlen nach EN149 für trockene Schleifprozesse, auch wenn Absaugsysteme vorhanden sind |
Sicherheitsempfehlungen beachten! |
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Handschuhe tragen! Mindestschutzniveau nach EN 388 Kategorie 2 ist empfohlen. |
Gesichtsschutz tragen! |
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Sicherheitsschürze tragen! |
Nicht zulässig für Nassschleifen! |
Nicht zulässig für Freihandschleifen |
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Nicht zulässig für Seitenschleifen! |
Keine beschädigten Scheiben verwenden! |